Energieausweis sorgt für mehr Transparenz
Heizkosten lassen sich mit wenig Aufwand deutlich senken
Seit Juli 2008 haben potenzielle Mieter und Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Dies gilt für Häuser, die bis 1965 gebaut wurden. Betroffen sind nach Schätzungen etwa acht Millionen Wohngebäude. Ab Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen auch bei allen übrigen Wohngebäuden Pflicht. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Mieter oder Käufer können diese Informationen – angesichts der auch zukünftig zu erwartenden Preissteigerungen für Heizöl und Erdgas – in ihren Entscheidungsprozess einfließen lassen. Zwei Arten von Energieausweisen sind zu unterscheiden: Beim Bedarfsausweis wird die Bausubstanz und die Heizungsanlage betrachtet und aufgrund des energetischen Zustandes die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf den erfassten Energieverbrauch, zum Beispiel anhand der Heizkosten-Abrechnungen, und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren an. Witterungseinflüsse werden herausgerechnet. Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht in Bezug auf Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Für kleinere Wohnkomplexe, in denen das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Anlagen mit vielen Wohneinheiten, darf lediglich ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Mieter können selbst die „zweite Miete“ mindern
In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Energiekosten verdoppelt. Längst sind die Heizkosten zur „zweiten Miete“ geworden. Mehr als einen Euro bezahlt ein Mieter im Durchschnitt jeden Monat für Heizung und Warmwasser (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.). Wenngleich Vermieter nicht zuletzt durch die Einführung des Energieausweises ein verstärktes Interesse daran haben, Investitionen in verschiedene Maßnahmen zur Wärmedämmung zu tätigen, so lassen doch in Zeiten knapper Kassen oftmals Modernisierungen längere Zeit auf sich warten. Die Folge: Tag für Tag werden wertvolle Energieressourcen – und damit auch Euro – durch undichte Stellen, zum Beispiel an den Fenstern, verheizt. Doch Mieter können selbst etwas tun, um Nebenkosten zu sparen, zum Beispiel mit Dichtungsstreifen von tesamoll®.Energiespar-Potenzial bis zu 35 Prozent
Die hochwertigen tesamoll® CLASSSIC P-Profil und E-Profil Gummidichtungen eignen sich für Spaltbreiten von 2 bis 5 bzw. 1 bis 3,5 mm. Sie bieten eine 100-prozentige Abdichtung selbst breiterer Spalte, hohe Witterungs-, Temperatur-, UV- und Ozonbeständigkeit und eine Haltbarkeit von acht Jahren. Das Energiespar-Potenzial beträgt 20 Prozent, bei größeren Spalten sogar bis zu 35 Prozent.
Die Schaumstoffvarianten von tesamoll® sind weich und hoch elastisch und passen sich daher verschiedenen Spalten von 1 bis 3,5 bzw. von 1 bis 5 mm hervorragend an. Die Haltbarkeit liegt – je nach Produkt − zwischen zwei und vier Jahren. Pluspunkt: der niedrige Anschaffungspreis, der zu einem sofortigen Einspareffekt führt. Das Energiespar-Potenzial beträgt mindestens 10 Prozent. Alle tesamoll® Produkte sind selbstklebend, lassen sich problemlos anbringen und ebenso leicht wieder entfernen. Erhältlich sind sie in Bau- und Heimwerkermärkten zum Preis von ca. 4-6 Euro (Schaumstoffprofile) bzw. ca. 7-9 Euro (Gummiprofile).