Im Notfall


Wichtige Informationen bei Unfällen mit Sekundenklebern

Bei Unfällen mit Sekundenklebern empfehlen wir Ihnen umgehend einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen oder sich an die Notrufzentrale zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument des Industrieverbands Klebstoffe e. V.

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Inhaltsstoffangaben nach Detergentienverordnung

Die folgenden Dokumente enthalten die Inhaltsstoffangaben gemäß Detergentienverordnung (EC No.648/2004)

INHALTSSTOFFANGABEN GEM. DETERGENTIENVERORDNUNG

Weitere Informationen finden Sie auf der Pharmacos Website

Auf der Pharmacos-Website der Europäischen Kommission wird eine Datenbank der Entsprechungen zwischen den INCI-Bezeichnungen, den Bezeichnungen des Europäischen Arzneibuchs und den CAS-Nummern bereitgestellt. (CosIng - Kosmetikbestandteile)