Im Notfall


Wichtige Informationen bei Unfällen mit Sekundenklebern
Bei Unfällen mit Sekundenklebern empfehlen wir Ihnen umgehend einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen oder sich an die Notrufzentrale zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument des Industrieverbands Klebstoffe e. V.

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Inhaltsstoffangaben nach Detergentienverordnung
Die folgenden Dokumente enthalten die Inhaltsstoffangaben gemäß Detergentienverordnung (EC No.648/2004)

Unser Ansprechpartner:
Dr. Dirk Lamm

Qualitätsmanagement / Produktsicherheit
EU safety advisor dangerous goods
IMDS delegate (ID# 541)
REACH coordinator
Tel.   +49 (40) 4909 2977
Fax: +49 (40) 4909 182977
Email:
Letterbox 598

INHALTSSTOFFANGABEN GEM. DETERGENTIENVERORDNUNG

Weitere Informationen finden Sie auf der Pharmacos Website
Auf der Pharmacos-Website der Europäischen Kommission wird eine Datenbank der Entsprechungen zwischen den INCI-Bezeichnungen, den Bezeichnungen des Europäischen Arzneibuchs und den CAS-Nummern bereitgestellt. (CosIng - Kosmetikbestandteile)