Betriebsanweisung und Trainings helfen, Gefahren einzudämmen
Für jeden Gefahrstoff ist eine arbeits-, bereichs- oder stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen umgehen, müssen anhand der Betriebsanweisung über die vorhandenen Gefahren sowie Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Diese Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich und bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz durchzuführen, Inhalt und Zeitpunkt sind zu dokumentieren (Aufbewahrungsfrist: zwei Jahre).
Bei unbeabsichtigter Freisetzung von Gefahrstoffen ist für ausreichende Lüftung zu sorgen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation müssen die zuständige Behörden benachrichtigt werden.
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