Lagerung


Lager HRL
Allgemeine Empfehlung

Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und Umwelt nicht gefährden. Grundsätzlich wird zwischen Innen- und Außenlagerung unterschieden. Hierbei gibt es spezifische Anforderungen, zum Beispiel an den Brandschutz. Bei der Innenlagerung von leicht- bzw. hochentzündlichen Stoffen müssen Wände, Decken und Türen von Lagerräumen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen; von angrenzenden Räumen sind Lagerräume feuerbeständig abzutrennen.

Bei der Außenaufstellung müssen Lagersysteme nicht feuerbeständig sein, wenn ein Mindestabstand zu umliegenden Gebäuden eingehalten wird. Wichtig: An Arbeitsplätzen darf maximal der Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden.

Lagerung entzündlicher Produkte

Entzündliche tesa-Produkte sind vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung zu schützen. Am besten sind sie in gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken zu lagern. Darüber hinaus sind die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen zu beachten.

Für bestmögliche Funktionalität von tesa-Klebebändern gilt allgemein: Lagerung bei einer Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent und einer Raumtemperatur bis maximal 25° C.

In Bereichen, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, sind geeignete Löschgeräte und Löschmittel bereitzustellen sowie eventuell zusätzliche Anlagen zur Brandmeldung und -alarmierung zu installieren.