Alle von der tesa SE vertriebenen Klebeprodukte fallen unter die Regelung „Limited Quantities“. Dies bedeutet, dass bei Nichtüberschreitung von bestimmten Mengen diese Beförderungen nicht den Gefahrgutvorschriften unterliegen. Eine Beschriftung der Versandstücke und die Dokumentation der Versandstücke sind dennoch notwendig. Im Einzelnen müssen die Versandstücke mit dem Label "Limited Quantities" versehen sein und ferner müssen Pfeile aufgebracht sein, die die richtige Aufstellung & Stapelung vorgeben. Auch müssen die Beförderungspapiere entsprechend den lokalen gesetzlichen Regelungen mitgeführt werden.
Kennzeichnungspflichte Produkte
Kennzeichnungspflichtige Produkte wie z. B. tesa Industrie Reiniger Spray müssen immer in zusammengesetzten Verpackungen, die in Trays aus Dehn- oder Schrumpffolie enthalten sind oder in Kartons, die wiederum mit Schrumpffolie gesichert sind, befördert werden. Es ist zu gewährleisten, dass die Güter weder zu Bruch gehen noch gefährlich mit der Verpackung reagieren können.
Über 1.300 Grundschulklassen mit insgesamt 30.000 Kindern beteiligten sich beim diesjährigen bundesweiten Geschichten-Erfinder-Bastel-Wettbewerb von Stiftung Lesen und tesa SE. >>
Fortschrittsbericht 2009
Global Compact Fortschrittsbericht 2009 Jetzt online: Der neue Global Compact Fortschrittsbericht 2009 über unser Engagement in den Bereichen Menschenrechte & Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und soziales Engagement. >>