Allgemeine Geschäftsbedingungen der tesa SE für Industriekunden



  1. Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
  2. Allen Aufträgen werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt.
  3. Der Mindestauftragswert beträgt 350 netto. Bei Einhaltung des Mindestauftragswertes trägt tesa die Fracht- und Versandkosten. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, werden anteilige Fracht-/ Versandkosten von mindestens 25,50 berechnet. Die kleinste Liefermenge pro Best.-Nr. ist eine Packungseinheit; geringere Mengen werden nicht geliefert. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers.
  4. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nicht unsere Auftragsbestätigung eine frühere Zahlung vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
  5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.
  6. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.
  7. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen bei uns geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware sind auf Ersatzlieferung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  9. Sofern das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Lieferung der Ware. Vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  10. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von Vertragspflichten und vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit und Verzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Verkäufer wegen der Lieferung fehlerhafter Produkte für einen Personen- oder Sachschaden an privatgenutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz zu haften hat. Sie gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Rückgriffsansprüche des Käufers gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht.
  11. Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Übersteigt der Wert der uns als Sicherheit dienenden Eigentumsvorbehaltsware unsere noch offenen Kaufpreisforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (z.Z. der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
  12. Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet.
  13. Die Ausfuhr unserer Erzeugnisse nach Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.
  14. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort, für die Zahlung Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir können daneben nach unserer Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.


Bei Auftragserteilung bitte Ihre Kunden-Nr. angeben!

tesa SE
Quickbornstraße 24
20253 Hamburg
Deutschland


Konten:
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IBAN: DE70 2008 0000 0911 1001 00
BIC: DRES DE FF200

Deutsche Bank Hamburg
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IBAN: DE18 2007 0000 0015 7875 00
BIC: DEUT DE HH

Vorstände tesa SE: Thomas Schlegel, Jan Christoph Teetz und Dr. Robert Gereke

Registergericht Hamburg
Registernummer tesa SE: HR B 108998
USt-ID.Nummer: DE 171613683

tesa®-Klebebänder und Stanzteile aus tesa®-Klebebändern werden in vielen Anwendungsbereichen zur Lösung unterschiedlicher Probleme mit Erfolg eingesetzt. Unsere Druckschriften enthalten zahlreiche Anwendungsbeispiele als Anregungen für die Lösung Ihrer Problemstellungen. Jedes tesa®-Fabrikat wurde für einen bestimmten Anwendungsbereich entwickelt. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass die Anforderungen selbst bei gleicher Aufgabenstellung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Wir empfehlen deshalb, sich in jedem Fall durch eigene Versuche zu überzeugen, dass das in Aussicht genommene tesa®-Klebeband für Ihren speziellen Anwendungszweck geeignet ist. Dabei steht Ihnen der Beratungsdienst unserer Anwendungstechnik zur Verfügung. Alle Hinweise und Empfehlungen geben wir nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrung der Praxis.