Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der tesa SE für den Consumer Handel



  1. Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
  2. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt.
  3. Der Mindestauftragswert beträgt für den Einzelhandel €300,– netto und für den Großhandel €500,– netto. Bei Einhaltung des Mindestauftragswertes trägt tesa die Fracht- und Versandkosten. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, werden anteilige Fracht-/Versandkosten von mindestens €25,- berechnet. Die kleinste Liefermenge pro Best.-Nr. ist eine Packungseinheit; geringere Mengen werden nicht geliefert. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Käufers.
  4. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nicht unsere Auftragsbestätigung eine frühere Zahlung vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
  5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.
  6. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.
  7. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energieoder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen bei uns geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Fehlerhaftigkeit der gelieferten Waren sind auf Ersatzlieferungen beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  9. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von Vertragspflichten und vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit und Verzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Verkäufer wegen der Lieferung fehlerhafter Produkte für einen Personenschaden- oder Sachschaden an privatgenutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz zu haften hat. Sie gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Rückgriffsansprüche des Käufers gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche hinausgeht.
  10. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Übersteigt der Wert, der uns als Sicherheit dienenden Eigentumsvorbehalte unsere noch offenen Kaufpreisforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
  11. Die Ausfuhr unserer Erzeugnisse nach Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.
  12. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort, für die Zahlung Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir können daneben nach unserer Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.

Grüner Punkt: Mit der DSD GmbH haben wir 1992 den Zeichennutzungsvertrag 1707809 abgeschlossen. Die Gebühren der gültigen Staffeln werden laufend abgeführt und sind in unseren Preisen berücksichtigt.

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